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Fachbereiche

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir beraten Arbeitgeber zu allen klassischen Gebieten des Arbeitsrechts, von der Phase des Recruitings bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dessen Abwicklung.

Ein besonderes Anliegen ist es uns, den Arbeitgeber nicht nur bei der reinen Vertragsgestaltung zu begleiten, sondern auch dabei zu unterstützen, dass die Verträge und Weisungen an den entsprechenden Schnittstellen bei den Führungskräften sowie in der Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung verstanden und umgesetzt werden.

Wir sind bestrebt, am Arbeitgeber nahe dran zu sein und seine Prozesse genau zu kennen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen enden aus Arbeitgebersicht häufig unbefriedigend, da sie nicht mit der aus rechtlicher Sicht gebotenen Sorgfalt vorbereitet sind, was die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern und Betriebsräten stärkt. So kann zum Beispiel im Prozess oft nicht hinreichend substantiiert vorgetragen werden, da nicht sorgfältig kommuniziert und dokumentiert wurde, vieles nur vage aus der Erinnerung heraus berichtet wird und Orts- und Zeitangaben häufig unvollständig sind. Ursache dessen ist häufig eine mangelnde Kenntnis von der rechtlichen Relevanz und Wichtigkeit der vorgenannten Details bzw. die Hoffnung, alle Personalangelegenheiten über ausreichendes Durchsetzungsvermögen zu lösen. Beides misslingt angesichts der Rahmenbedingungen des geltenden Arbeitsrechts bei entsprechender Hartnäckigkeit des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats mit hoher Wahrscheinlichkeit. Daher ist ein vorausschauendes, strategisches Vorgehen geboten.

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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte:

  • Schnittstellenmanagement zwischen Recht und Umsetzung in der Personalverwaltung
  • Arbeitsrecht in Produktionsunternehmen, hier: Arbeitnehmerüberlassung, Werkunternehmer, verdeckte Leiharbeit und Scheinwerkverträge sowie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Schichtmodelle, Umgang mit Überstunden, Führungskräftecoaching: Arbeitsrecht und Personalmanagement in der Produktion
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