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Brexit – und dann?

Kein Tag vergeht ohne Nachrichten zum Brexit. Er ist allgegenwärtig. Doch wie er genau geschieht und welche Folgen er hat, ist derzeit noch nicht absehbar.

Unternehmen sollten sich daher schon jetzt rechtzeitig und umfassend auf den wohl ungünstigsten Fall vorbereiten: den sogenannten harten Brexit, also einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne eine Einigung über die zukünftigen Handelsbeziehungen und auch ohne Übergangsphase.

Unternehmen, die als Zulieferer oder auch als Unterlieferant von den Auswirkungen des zukünftigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der damit verbundenen zollrechtlichen Überwachung betroffen sind, sollten alle erforderlichen Schritte und Vorbereitungen treffen, um auch nach dem Brexit – wie auch immer dieser im Detail aussehen mag – weiterhin ihre Pflichten einhalten zu können. Sie sollten prüfen, ob sie auch in diesem Fall die Termine, Mengen und die Qualität ihrer Produkte genauso wie vor dem Brexit erfüllen können. Sollte Handlungsbedarf bestehen, kann das beispielsweise über Nachverhandlungen bereits bestehender Vertragsverhältnisse geschehen. Dabei sollten Unternehmen sich auch versichern, dass auch ihre eigenen Lieferanten die Pflichten ihnen gegenüber einhalten können.

Denn: Ein einmal entstandenes Problem zieht sich häufig durch die komplette Lieferkette. Auch werden Vertragspartner den Brexit nicht als Entschuldigung für etwaige Lieferverzögerungen oder für Sonderkündigungsrechte akzeptieren und dadurch entstandene Schäden ersetzt verlangen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie sich gegen etwaige Haftung entsprechend absichern bzw. – umgekehrt- verhindern, dass Sie aufgrund von Brexit-bedingten Verzögerungen Ihrer Lieferanten gegenüber Dritten haften, beraten wir Sie gern!

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