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Gesetzesentwurf zum GeschGehG: Verbesserter Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen bedeutend wie eh und je, bieten sie ihnen doch vor ihren Konkurrenten im Zweifel den entscheidenden Vorsprung und sichern ihren wirtschaftlichen Erfolg. Auch aufgrund der immer weiter zunehmenden Digitalisierung sind die Geheimnisse jedoch immer stärker gefährdet, Whistleblowing tut sein Übriges dazu. Dagegen soll Unternehmen künftig ein neues Gesetz helfen, das derzeit noch als Entwurf existiert.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) soll einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewähren. Solche Geheimnisse sollen dann ähnlich umfassend geschützt werden wie Patente, Marken, Designs und Urheberrechte.

In der Folge sollen Unternehmen Rechtsverletzungen besser verfolgen können.

Gerichte sollen Produkte verbieten, die mit den illegal erworbenen Geschäftsgeheimnissen hergestellt oder verkauft wurden und auch deren Rückruf oder gar ihre Vernichtung anordnen können. Unternehmen sollen darüber hinaus leichter Schadensersatz verlangen können.

Allerdings sollen sich Unternehmen nur dann auf den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse berufen dürfen, wenn sie ihre Geheimnisse auch aktiv schützen, also schon vor einer möglichen Verletzung Vorkehrungen getroffen haben, die einen Geheimnisverrat verhindern (Geheimhaltungsverpflichtung in Arbeitsverträgen, mit Lieferanten, technische Zugangshürden etc.).

Vor allem innerhalb von Lieferantenbeziehungen zwischen Unternehmen spielt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine große Rolle. Die Vertragspartner kommen dort mit Rohstoffen, Bauteilen oder Endprodukten und entsprechenden vertraulichen Informationen der anderen Unternehmen in Berührung. Hier bietet sich für Unternehmen durch das neue Gesetz ein viel besserer Schutz. Allerdings sind sie wiederum auch selbst verpflichtet, die Geheimnisse ihrer Geschäftspartner entsprechend zu schützen, drohen ihnen bei einem Verstoß doch die gleichen empfindlichen Konsequenzen.

Durch das neue Gesetz wären Unternehmen auch besser vor Whistleblowern geschützt. Sie dürften nur dann Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen, wenn sie damit eine rechtswidrige Handlung oder ein Fehlverhalten aufdecken und nur dem allgemeinen öffentlichen Interesse dienen wollen. Da die meisten Whistleblower für ihren Datenklau aber materielle Anreize wie nicht unerhebliche Geldbeträge angeboten bekommen, werden sie wohl nur schwer beweisen können, dass sie damit nur ideelle Werte verfolgen.

Bislang gibt es jedoch lediglich einen Entwurf zum GeschGehG, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Welche Regelungen das Gesetz letztlich genau enthält, bleibt abzuwarten. Bis zum Ende des Jahres könnte der Entwurf in ein Gesetz umgewandelt werden und wäre dann geltendes Recht.

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