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Neuer Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 Euro

Ab 01.01.2019 steigt der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Für 2020 ist eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro geplant.

Alle zwei Jahre prüft die Mindestlohnkommission, eine Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie wissenschaftlichen Mitgliedern, inwieweit der Mindestlohn angepasst werden sollte. Bei der Festlegung orientiert sich die Kommission am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Die Kommission richtet ihren Vorschlag dann an die Bundesregierung, die dann per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegt.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten nach der Arbeitsaufnahme. Er gilt ebenfalls nicht für Menschen in Ausbildungsverhältnissen und in (Pflicht-)Praktika, die weniger als drei Monate dauern. Ehrenamtliche Mitarbeiter sind ebenfalls davon ausgenommen.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gilt es Branchen-Mindestlöhne, die es ebenfalls zu beachten gilt. Diese werden in einem Tarifvertrag von Gewerkschaftlern und Arbeitgebern ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemein verbindlich erklärt. Unabhängig von der Tarifbindung gelten sie dann für alle Betriebe dieser Branche.

Zweiter Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2018

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