Newsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 14 - Praxisleitfaden Massenentlassungsanzeige
November 2019
Beabsichtigt ein Arbeitgeber einer großen Zahl von Arbeitnehmern zu kündigen, ist er nach § 17 KSchG verpflichtet, dies gegenüber der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Unterlässt er die Massenentlassungsanzeige, führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Dieser Praxisleitfaden zeigt, welche Fallstricke der Arbeitgeber beachten sollte, um Fehler bei der Massenentlassungsanzeige zu vermeiden. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 14.