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Vorbereitung auf die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen dar: Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen bestimmte rechtliche, organisatorische und technische Prozesse zum Umgang mit Daten nachweisen können. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 4
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