Newsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 6 - Zugriff auf E-Mail-Konto des AN
Oktober 2018
Ein Arbeitnehmer wird plötzlich krank und der Arbeitgeber kann die offenen Aufgaben nur erledigen, wenn er auf das betriebliche E-Mail-Konto des Arbeitnehmers zugreift. Darf er das?
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollten Arbeitgeber besonders in solchen Fällen sensibler werden und ein Störgefühl dafür entwickeln, was sie dürfen und was nicht. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 6