+49 (0) 61518709450

+49 (0) 6151 87_09450
welcome@draxinger-law.de

Sondernewsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 27 - Maskenpflicht: Kein Beschäftigungsanspruch auch mit Attest

Arbeitgeber dürften die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer im Betrieb verweigern, wenn es ihnen – auch mit Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Arbeitnehmer sind in diesem Fall arbeitsunfähig, so entscheid das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Urteil vom 12.04.2021, AZ: 2 SaGa 1/21. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Sonderausgabe 27.

Diese Meldung per E-Mail empfehlen