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Steuern und erstattungsfähige Kosten im Homeoffice/beim mobilen Arbeiten

In der Corona-Pandemie arbeiten mehr Menschen im Homeoffice und/oder Mobile Office als je zuvor. Damit ist auch die Erstattungsfrage der diesbezüglichen Kosten und Steuern in den Fokus gerückt.

Homeoffice-Pauschale
Um Arbeitnehmer steuerlich zu erleichtern, führte die Regierung bereits 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale ein. Die Steuerpauschale beträgt fünf Euro je Tag, maximal 600,00 Euro im Jahr. Diese Regelung ist zeitlich auf die Jahre 2020, 2021 begrenzt. Wer Kosten fürs Homeoffice geltend macht, kann nicht gleichzeitig von der Entfernungspauschale profitieren. Auch können tatsächliche Aufwendungen für die Zeitfahrkarte unabhängig von der Inanspruchnahme der Homeoffice-Pauschale abgezogen werden, soweit sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen.

Nutzungsdauer von Computern u. Ä.
Die Finanzverwaltung änderte ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software und kürzte diese von drei Jahren auf ein Jahr. Arbeitnehmer können daher die Kosten für das Jahr 2021 in voller Höhe abziehen. Das im Jahre 2020 angeschaffte Equipment kann demnach in diesem Jahr komplett abgeschrieben werden.

Stundung
Darüber hinaus wurde die Frist auf Stundungsanträge der bis zum 30.06.2021 fälligen Steuern bis 30.06.2021 verlängert.

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