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Das Bundessozialgericht hat in drei Urteilen festgelegt, dass die Position eines GmbH-Geschäftsführers nicht zum Selbstständigen im versicherungsrechtlichen Sinne macht.
Derzeit wird der Status von Geschäftsführer aufgrund der drei Urteile erneut durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft.
Kurzum: Ein Geschäftsführer, der weitreichende Entscheidungsbefugnisse in einer GmbH besitzt, wird nicht direkt als Selbstständiger im sozialversicherungsrechtlichen Sinne eingeordnet.
Die Folge ist, dass nach Prüfung ggf. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen gefordert werden müssen.
Urteile des Bundessozialgerichts v. 11.11.2015, Az. B 12 R 2/14; B 12 KR 13/14; B 12 KR 10/14R