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Newsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 26 - Ausschlussklauseln

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (26.11.2020, AZ: 8 AZR 58/20) zu der Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln aufmerksam machen, denn: Arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln auf „Verfall aller Ansprüche“ sind unwirksam! Werden Sie jetzt aktiv und prüfen bzw. passen Sie Ihre Arbeitsvertragsmuster an, damit Sie in einem Streitfall keine Rechtsnachteile erleiden müssen. Anderenfalls ist die Ausschlussklausel nichtig und der Arbeitnehmer kann seine Ansprüche innerhalb der allgemeinen dreijährigen Verfallfrist geltend machen. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 26.

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