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Newsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 5 - Bewerberdatenschutz

Der Datenschutz spielt nicht nur in den Medien, sondern auch in Unternehmen dank BDSG und DSGVO eine immer wichtigere Rolle. Er betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch schon Bewerber!

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die beide seit dem 25.05.2018 auch für Arbeitgeber verbindlich sind, ist der Datenschutz in aller Munde. Arbeitgeber sollten diese Regelungen unbedingt beachten, drohen ihnen bei Verstößen erhebliche Geldbußen und Strafen.

Praxisfall:
Ein Arbeitgeber speichert die Daten eines abgelehnten Bewerbers und verwendet sie nach anderthalb Jahren wieder, weil er eine neue Stelle besetzen möchte.

Ob der Arbeitgeber das darf und falls ja, unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 5

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