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Rückrufmanagement für Zulieferer

Durch immer komplexer werdende Fertigungsprozesse und zunehmende Entwicklungsgeschwindigkeit kann auch die Fehlerhäufigkeit von Produkten steigen. Der aktuelle Fall des Autozulieferers Takata zeigt, wie wichtig dabei ein gutes Rückrufmanagement für Zulieferer – nicht nur in der Automobilindustrie – ist.

Die Airbags des japanischen Unternehmens können bei einem Unfall zu stark auslösen und dadurch Fahrer und Mitfahrer gefährden. Dieser Mangel soll zu mindestens 16 Todesfällen und 180 Verletzten geführt haben. Deshalb muss Takata mehr als 100 Millionen Airbags zurückrufen, was zur Insolvenz des Unternehmens in Japan und den USA geführt hat. Die Rückrufkosten übersteigen die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.

Damit es nicht erst so weit kommt, sollten Zulieferer eine umfassende Rückrufversicherung (auch Rückrufkostenversicherung genannt) abschließen.

Ein Rückruf ist die Aufforderung des Versicherungsnehmers oder einer zuständigen Behörde an den Verbraucher, ein geliefertes Produkt auf Mängel prüfen und diese beheben zu lassen.

Damit die Versicherung greift, muss der Rückruf geeignet sein, Personenschäden und nicht nur bloß Sachschäden zu vermeiden.

Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung zum Rückruf verpflichtet sein.

Liegen diese Voraussetzungen vor, übernimmt die Versicherung Rückrufschäden. Das ist der Aufwand, der angefallen ist, um nicht anders abwendbare Risiken für erhebliche Personenschäden zu vermeiden.

Eine Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden nicht. Sie decken nur Personen- und Sachschäden, nicht auch die durch eine Rückrufaktion entstandenen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers ab.

Greift die Rückrufversicherung, erstattet sie u. a. grundsätzlich folgende Kosten:

  • Benachrichtigungskosten (Kosten für die Information über die Gefährlichkeit des Produkts, beispielsweise Medienaufrufe)
  • Rückführungskosten (Kosten des Transports der Produkte vom Verbraucher zum Versicherungsnehmer zur Prüfung und Nachbearbeitung)
  • Überprüfungskosten (Kosten der Überprüfung des zurückgerufenen Produkts auf Fehler)
  • eventuell Zwischenlagerungskosten
  • Austauschkosten (Kosten für den Ausbau des mangelhaften Produkts aus dem Gesamtprodukt und für den Einbau eines mangelfreien Produkts)

Einem Unternehmen droht nicht bei jedem Produktrückruf gleich die Insolvenz. Es kann sich jedoch durch gute Versicherungsbedingungen (vor allem auch hinsichtlich Laufzeit und Ausschluss des Versicherungsschutzes) besser um die Behebung des Mangels kümmern und muss sich nicht auch noch mit durch den Rückruf einhergehenden Kosten beschäftigen.

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