Sondernewsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 24 - Homeoffice ab 27.01.2021
Februar 2021
Sondernewsletter: Homeoffice ab 27.01.2021 –
Homeoffice ist kein Mobile Office!!! Was bedeutet das?
Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. Demnach sind Arbeitgeber u. a. verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Sonderausgabe 24.