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Sondernewsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 25 - Testpflicht,Handlungsempfehlungen, Annahmeverzugsrisiken

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13.04.2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängern und ergänzen wird. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte der kommenden Woche in Kraft. Die Verordnung wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Die Änderungsverordnung sieht eine neue Pflicht für Arbeitgeber vor. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Sonderausgabe 25.

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