Newsletter für Arbeitgeber - Ausgabe 13 - Hinweispflicht des Arbeitgebers zu Urlaubsverfall
Oktober 2019
Wir zeigen Ihnen mit unserem Praxishinweis, wie es richtig geht!
Arbeitgeber müssen rechtzeitig auf den Verfall des Urlaubs hinweisen.
Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf den Urlaubsanspruch hinzuweisen. Wie Sie diese Pflicht in der Praxis möglichst zeitsparend und rechtssicher umsetzen, erfahren Sie in unserem Newsletter für Arbeitgeber: Ausgabe 13. Einen Mustertext als Vorlage für Arbeitgeber finden Sie hier.